Wir definieren als SCHLICHTUNGEN die professionelle Arbeit gemäß dem aktuellen Schlichtungsgesetz, die es den Parteien ermöglicht, einen bestehenden Konflikt zwischen ihnen mit voller Effizienz und Vollstreckbarkeit zu lösen (was als Selbstkomposition bezeichnet wird, da es nicht eine dritte Partei, ein Richter oder ein Schiedsrichter ist, der die Lösung auferlegt, sondern die beteiligten Parteien selbst, die eine bestmögliche Lösung herbeiführen). Der Schlichter ist unabhängig und hilft den Parteien, eine zufriedenstellende Vereinbarung zur Lösung ihres Problems zu erzielen. Ihr Vorteil ist, dass sie zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen beiträgt und Zeit und Kosten in schwer vorhersehbaren Rechtsstreitigkeiten spart, ohne die Handlungen zu beeinträchtigen oder zu beschädigen, die den Parteien bis zum einvernehmlichen Abschluss der Mediation stets überlassen bleiben.
Daher können die Parteien eine Schlichtung beantragen, die ihre Rechte nicht beeinträchtigt oder verletzt oder eine spätere Klage beeinflusst, falls eine solche Schlichtung zu keiner Einigung führt. Der Schlichter ist gesetzlich freigestellt, die Ergebnisse oder den Inhalt seiner Schlichtungssitzungen auch vor einem Gericht offenzulegen. Daher wird der Versuch einer Schlichtung als Voruntersuchungsphase dringend empfohlen und wird in naher Zukunft die übliche Praxis sein. Unsere Kanzlei ist seit der Verabschiedung des Schlichtungsgesetzes im Jahre 2012 ein Pionier in dieser Dienstleistung. Wir haben zahlreiche Fälle in denen erfolgreiche Lösungen für die Parteien erzielt wurden und mehr als 25 Jahre Erfahrung, die uns die Aushandlung von Tausenden von Verträgen ermöglicht haben.